Die Rechte des Hundes
Richtlinien für den artgemäßen Umgang mit dem Hund
Seite 1/2
Die Rechte des Hundes wurden in zwei CANIS-Workshops unter Mitwirkung
von Dr. Erik Zimen erarbeitet. Zunächst beleuchtete man das Tier Hund von allen Seiten und
leitete daraus seine Bedürfnisse ab. Unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Aspekte
wurden dann die Rechte des Hundes entworfen.
Die Rechte im Überblick:
- Artikel 1: Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
- Artikel 2: Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden
- Artikel 3: Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
- Artikel 4: Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen
- Artikel 5: Der Hund hat das Recht auf artspezifische Kommunikation
- Artikel 6: Der Hund hat das Recht auf körperliche Auslastung
- Artikel 7: Der Hund hat das Recht auf freie Bewegung
- Artikel 8: Der Hund hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
- Artikel 9: Der Hund hat das Recht auf Aufgaben, die seinem Wesen entsprechen
- Artikel 10: Der Hund hat das Recht, durch eigene Erfahrungen zu lernen
- Artikel 11: Der Hund hat das Recht, sich schmutzig zu machen, zu stinken und Flöhe zu bekommen
- Artikel 12: Der Hund hat das Recht auf art- und bedarfsgerechte, abwechslungsreiche Ernährung
Präambel
Der Hund stammt vom Wolf ab. Er hat wölfische Wesensmerkmale und Bedürfnisse.
Aufgrund dieser Abstammung hat er die folgenden Rechte, obwohl er ein Mitglied unserer Gesellschaft
ist. Hundehalter, Züchter und Ausbilder sind aufgerufen, sich diese Rechte stets gegenwärtig zu
halten und sich zu bemühen, die Achtung dieser Rechte zu fördern und durch fortschreitende
Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung zu gewährleisten. Denn
das Verhalten eines jeden Hundes wird entscheidend geprägt durch seinen Menschenpartner.
Artikel 1 Der Hund hat das Recht auf einen sachkundigen Besitzer
Ein sachkundiger Besitzer ist informiert über seine wölfische Abstammung und
die daraus resultierenden Folgen im Zusammenleben mit seinem Hund. Er informiert sich ferner über
Verhalten, Kommunikation und Erziehung. Zur Sachkunde gehört auch ein Basiswissen über
Gesunderhaltung und Pflege sowie über die Konsequenzen der Haltung von Rüde oder Hündin. Vor
Anschaffung eines Hundes ist es unbedingt erforderlich, sich über die Wesensmerkmale und
insbesondere Ansprüche der jeweiligen Rasse/Rassen umfassend zu informieren, damit geistiger
und körperlicher Unterforderung des Hundes vorgebeugt wird (vergl. dazu auch Artikel 9).
Artikel 2 Der Hund hat das Recht auf dauerhaften sozialen Kontakt zu Menschen und Hunden
Dieses Recht setzt räumliche Nähe zu den Sozialpartnern voraus. Daher ist eine Zwingerhaltung
lediglich in Kombination mit einer überwiegenden Haushaltung tolerabel. Eine Anbindehaltung ist
völlig unangebracht. Anzustreben ist die Haltung von wenigstens zwei Hunden; sollte dieses nicht
möglich sein, ist zu gewährleisten, dass der Hund regelmäßig Kontakt zu anderen Hunden hat
(Hundewiese, Welpenspielstunden, Spaziertreffs etc.).
Artikel 3 Der Hund hat das Recht, mit Artgenossen zu spielen
Im Spiel mit anderen Hunden erwirbt der Hund soziale Kompetenz. Er lernt die Umgangsformen seiner
Art kennen (Aktions- und Reaktionsmuster im sozialen Geschehen). Kommt es im Spiel zu Vermischungen
von verschiedenen Motivationen (Jagd-, Sexual-, Territorial, Aggressionsverhalten), muss der
Besitzer regulierend in das Spiel eingreifen, um ritualisierten Verhaltensweisen wie die permante
Fixierung auf Spielobjekte vorzubeugen. Auch im Spiel mit dem Menschen kann es zu einer derartigen
Vermischung der Antriebe kommen. Häufig testen Hunde im Spiel ihre Grenzen aus und versuchen,
diese zu überschreiten. Daher muss der Mensch Form, Anfang und Ende des Spieles bestimmen und es
jederzeit kontrollieren können. Spielen mit Hunden heißt nicht, einen Ball zu werfen und den Hund
hinterherlaufen zu lassen. Spiel lebt von Abwechslung im Verhalten und nicht vom Equipment. Spielen
mit Hunden bedeutet, miteinander zu rangeln, zu rennen, sich anzuschauen, sich zu verstecken, sich
gegenseitig zu berühren und Spaß dabei zu haben.
Artikel 4 Der Hund hat das Recht auf Verlässlichkeit in den sozialen Beziehungen
Der Hund ist keine Ware und kein Wegwerfartikel. Für ihn ist es wichtig, lebenslang in einem
stabilen sozialen Gefüge zu verbringen. Grundsätzlich ist es daher nicht zu tolerieren, dass der
Hund aus diesem Gefüge beliebig herausgerissen wird. Der Hund braucht eine klare Position innerhalb
der Familie. Diese Position wird zugewiesen durch das Setzen von Grenzen, innerhalb derer er sich
frei und sicher bewegen kann. Die Reaktionen aller Familienmitglieder auf Grenzüberschreitungen
(= unerwünschtes Verhalten) müssen immer unmittelbar und angemessen erfolgen. ...weiterlesen »
Seite 1 | 2
« zurück zur Übersicht weiter »
|


| Ihre Veröffentlichung |
| Sie möchten sich
und Ihre Arbeit zum Thema Hundeverhalten auf doggle.de vorstellen? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. |

|