Hunde-News vom 19.07.2005
Abschied von Hasso
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   Abschied von Hasso
Wenn das geliebte Tier stirbt
Quelle: Informationsdienst Tier und Gesundheit (animal)
19.07.05

(animal) Der Schmerz über den Verlust des langjährigen, treuen Gefährten ist meist groß. Hinzu kommt oft noch das Problem: Wo findet man für das Tier eine würdige Ruhestätte – auf dem Tierfriedhof, im eigenen Garten oder soll es gar eine Urne sein? In den USA sind Tierbestattungen mit Leichenwagen, Pfarrer, Grabrede und Trauermusik durchaus üblich, hierzulande ist es noch nicht soweit.

Immer mehr Tierhalter möchten aber das Tier, das sie über viele Jahre begleitet hat, nicht in der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgen. Laut Gesetz müssen verstorbene Tiere in der Tierverwertung entsorgt werden. Wer seinen toten Vierbeiner im Wald, am Wegesrand oder sonst wo auf öffentlichem Grund bestattet, macht sich strafbar. Ordnungsstrafen von bis zu € 15.000 sind möglich.



Eine Bestattung auf eigenem Grundstück ist nach § 5 des Tierkörperbeseitigungsgesetzes (TierKBG) nur erlaubt, wenn dieses nicht im oder in unmittelbarer Nähe eines Wasserschutzgebietes liegt und das Grab ein bis zwei Meter von öffentlichen Wegen entfernt ist. Das verstorbene Tier muss von einer mindestens 50 Zentimeter hohen Erdschicht bedeckt sein und sollte in leicht verrottbares Material, zum Beispiel eine Stoffdecke eingewickelt werden. Im eigenen Garten sollten Tierfreunde vor einer Bestattung auf jeden Fall das Einverständnis der Nachbarn einholen. Die Ausnahme gilt für Hunde, Katzen, Kleintiere und Vögel sowie Ferkel, Kaninchen und unter vier Wochen alten Schafe und Ziegen, die nicht an einer meldepflichtigen Krankheit gestorben sind. In einigen Kommunen gelten spezielle Regeln für die Bestattung im eigenen Garten. Erdbestattungen sind auch ohne eigenes Grundstück möglich. In Deutschland gibt es mittlerweile etwa 120 Tierfriedhöfe.

Keine Einschränkungen gibt es bei Feuerbestattungen. Das Tier wird auf Wunsch im Krematorium einzeln verbrannt, so dass man die Asche in einer Urne zurückbekommt. Meist kann man das über den Tierarzt veranlassen, eventuell kann man auch selbst zu einem Krematorium fahren. Die Asche dürfen Tierfreunde mit nach Hause nehmen und dort in einer Urne aufstellen oder begraben.

Wer ein Begräbnisplatz für seinen Vierbeiner sucht, fragt am besten seinen Tierarzt oder den örtlichen Tierschutzverein. Tierhalter können sich im Bedarfsfall auch direkt an ein sach- und fachgeprüftes Mitglied des Bundesverbandes der Tierbestatter e.V. wenden.

Adresse:
Bundesverband der Tierbestatter e. V. und Förderer der Tierbestattungskultur
Gottlieb-Dunkel-Str. 26 - 27
12099 Berlin
Tel. 0 30 / 70 17 08 92
Fax. 0 30 / 84 10 97 5
E-Mail: bvt@bvt-tierbestatter.de
Internet: http://www.bvt-marburg.de/


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