Hunde-News vom 03.08.2007
Mit dem Hund nach Dänemark
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   Mit dem Hund nach Dänemark
Hunde nicht ohne Kennzeichnung durch Chip oder ohne Registrierungsplakette laufen lassen.
Quelle: TASSO e.V.
03.08.07


» (c) Foto: Hilde Vanstraelen
Dänemark gilt als eines der beliebtesten Urlaubsländer Europas. Nicht ohne Grund: lange, oft einsame Strände bieten Entspannung pur, weitläufige Wälder, idyllische Heidegebiete und Wiesen laden zum stundenlangen Spazierengehen ein. Ideale Voraussetzungen für den Urlaub mit Hund.

  Diese Idylle kann sich ganz schnell in einen Albtraum verwandeln. Dann nämlich, wenn der Vierbeiner entlaufen sollte und nicht binnen 3 Tagen wieder bei seinem Besitzer ist. Denn genau nach diesen drei Tagen kann der Hund von den Behörden – meist der Polizei - ohne weiteres eingeschläfert werden. So sieht es das dänische Hundegesetz vor. “Drei Tage sind keine Zeit! Im Durchschnitt dauert es fünf Tage, bis wir einen Hund zurückvermitteln.”, erklärt Andrea Thümmel von der Tierschutzorganisation TASSO.



  “In Dänemark kennt man ein Tierheimsystem wie in Deutschland nicht. Dazu kommt, dass der entlaufene Hund sich in einer für ihn ganz unbekannten Gegend befindet. Faktoren, die die Suche zusätzlich erschweren.” warnt Thümmel vor der oft unterschätzen Gefahr.

  TASSO empfiehlt allen Dänemark-Urlaubern mit Hund, ihr Tier vor Reiseantritt registrieren zu lassen und den Hund nicht ohne Plakette am Halsband laufen zu lassen. Denn die dänischen Behörden sind sehr wohl bemüht, ein Fundtier zurückzuvermitteln. Dafür werden in der lokalen Presse Anzeigen geschalten und gegebenenfalls die ausländischen Polizeibehörden informiert. Wenn ersichtlich ist, dass es sich um ein Tier aus dem Ausland handelt.

  Aber ohne Kennzeichnung durch Chip, ohne Registrierungsplakette oder wenigstens einer Telefonnummer des Besitzers können auch die dänischen Behörden nichts unternehmen. “Die kostenlose Registrierung sollte für jeden Tierliebhaber eine Selbstverständlichkeit sein.”, ermutigt Andrea Thümmel.  


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