Hunde-News vom 22.08.2007
Keine Hunde und Katzen aus dem Urlaub mitbringen
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   Keine Hunde und Katzen aus dem Urlaub mitbringen
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) warnt vor spontaner Mitnahme von Vierbeinern aus Urlaubsländern
Quelle: ZENTRALVERBAND ZOOLOGISCHER FACHBETRIEBE e.V. (ZZF)
22.08.07


» (c) Foto: Tihomir Rankov
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) warnt vor spontaner Mitnahme von Vierbeinern aus Urlaubsländern / Risiko für Tier und Mensch: Importierte Infektionskrankheiten / Einfuhrbestimmungen beachten

Wiesbaden - Streunende Hunde am Strand oder abgemagerte Katzen in der Hotelanlage gehen vielen Urlaubern zu Herzen. Spontan beschließen sie, einem herrenlosen Tier in Deutschland ein neues Zuhause zu geben. Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. (ZZF) warnt jedoch aus tierseuchenrechtlichen Gründen vor einer unbedachten Mitnahme von Streunern nach Deutschland: „Viele herrenlose Vierbeiner in südlichen Urlaubsländern leiden unter Infektionskrankheiten wie zum Beispiel der Herzwurmkrankheit oder Leishmaniose. Die Krankheiten werden häufig unerkannt nach Deutschland importiert und gefährden einheimische Tiere sowie beispielsweise im Falle der Leishmaniose auch Menschen. Außerdem gibt es aufgrund der lebensgefährlichen Tollwut äußerst strenge EU-Bestimmungen für die Einfuhr von Tieren nach Deutschland“, erläutert ZZF-Präsident Klaus Oechsner.



Für die Einreise von Hunden und Katzen aus EU-Ländern nach Deutschland gilt: Die mitgebrachten Tiere müssen tätowiert oder mit einem Chip gekennzeichnet sein. Im EU-Heimtierpass muss eine Tollwutimpfung eingetragen sein, die bei der Erstimpfung mindestens 21 Tage zurückliegt. Bei der Einreise nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern mit einer bedenklichen oder unklaren Tollwutsituation, wie beispielsweise die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten oder die Dominikanische Republik, sind ebenfalls eine Kennzeichnung und eine Gesundheitsbescheinigung mit eingetragener Tollwutimpfung vorgeschrieben. Zusätzlich muss ein Bluttest frühestens 30 Tage nach der Grundimmunisierung des Tieres durchgeführt werden. Zwischen Blutentnahme und Einreise müssen wiederum mindestens drei Monate liegen.

Tiere, die die Einfuhrvorschriften nicht erfüllen, werden zurückgewiesen, beschlagnahmt oder monatelang in Quarantäne gehalten. Im schlimmsten Fall droht die Tötung. Die anfallenden Kosten trägt der Tierbesitzer. Aus Frustration und Überforderung in der Tierhaltung geben einige Halter ihre gerade erst geretteten Hunde oder Katzen in deutsche Tierheime. Der ZZF rät Tierfreunden daher zur Hilfe vor Ort: „Wer Vierbeinern helfen will, sollte Tierheime in den betroffenen Urlaubsländern unterstützen oder nach guter Überlegung einem Tier aus einem deutschen Tierheim ein neues Zuhause geben“, erklärt Klaus Oechsner.


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