Hunde-News vom 19.09.2007
Hundegesetz in Berlin
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   Hundegesetz in Berlin
Chippflicht ab 2010
Quelle: TASSO e.V.
19.09.07


» (c) Foto: Rodolfo Clix
In Berlin gibt es seit 2004 Bestimmungen zur Kennzeichnung von Tieren mittels Mikrochip. So gilt für alle Hunde, die nach dem 1. Januar 2005 neu angeschafft wurden, eine Kennzeichnungspflicht mittels Mikrochip. Für alle Hunde, die vor diesem Zeitpunkt angeschafft wurden, gilt eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2010. Das heißt, spätestens 2010 muss jeder Hund in Berlin gechippt sein.

  “Das Berliner Hundegesetz regelt die Chippflicht zwar nicht einheitlich, geht aber in Hinblick auf den Tierschutz in die richtige Richtung.” erklärt Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister.



  Claudia Hämmerling, tierschutzpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen verspricht sich von dieser Regelung einen größeren Schutz der Tiere. In einer Pressemeldung erklärt Sie dazu, dass immer mehr Tiere ausgesetzt würden. Die Verantwortung würde dann den Tierheimen zugeschoben. Würden die Tiere gekennzeichnet, könnten sich die Besitzer nicht so verantwortungslos verhalten. “Eine Meinung, die ich uneingeschränkt teile.“ betont Philip McCreight.

“In der Schweiz ist die Kennzeichnung und Registrierung seit 2006 Pflicht. Dort ist die Zahl der ausgesetzten Tiere deutlich zurückgegangen.”  Ziel muss eine länderübergreifende gesetzliche Regelung sein, die den Tierheimen Kosten in Millionenhöhe sparen würde. Mit der kostenlosen Registrierung beim Haustierzentralregister von TASSO e.V. sind viele Leistungen verbunden, die dem Tier im Verlustfall das Leben retten können.


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