Hunde-News vom 28.01.2008
Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden
Aktuelles · Service · Marktplatz · Suche · Branchen · Ratgeber · News · Newsletter · Hundemarkt · Lesezeichen




 Aktuelles
Hunde-News
Schreibwettbewerb NEU
Hunde-Veranstaltungen
TV-Termine

 Gewinnspiel
Gewinnspiel Nehmen Sie an unserem Gewinnspiel teil und gewinnen Sie tolle Preise... KLICK!

 Hundethemen
Produktneuheiten NEU
Hundeerziehung NEU
Hundeverhalten
Hundezucht
Hundefütterung
Tierschutz NEU
Recht & Gesetz NEU
Hunde im Urlaub

Der Hundemarkt
auf doggle.de

 Hundesport
Alles über Agility
Disc-Dogging
Trickdogging

 Medizin
Hundephysiotherapie NEU
Hunde-Homöopathie
Hundegesundheit NEU

 Hundegeschichten
Krümel NEU
Strolch NEU

 Marktplatz
Hundemarkt
Branchenverzeichnis
Hunde-Bücher
Buchtipps
Video- & DVD-Tipps
Produkt-Ratgeber
Hunde-Zeitschriften
Hunde-Kalender 2011
eBay Marktplatz

 Service
Bildschirmschoner
Wallpaper
Hunderassen
Hunde-Suchmaschine
Hundenamen
Hunde-Lexikon
Hunde-Cartoons
Hunde-Zitate
Hunde-Portraits
Hundehaftpflicht
Leckerlie-Rezepte
Newsletter

 Spiel & Spaß
Scooby-Doo

 Webmaster
URL anmelden
Web-Napping
Bannerfarm
Werben auf doggle.de

 Intern
Wir über uns
AGB & Datenschutz
Kontakt

Hunde Pferde Katzen
powered by uCHOOSE
11.972 (+35.982) pi
© 2010 doggle.de


   Yorkshire-Terrier darf in der Wohnung gehalten werden
Auch ohne Zustimmung des Vermieters
Quelle: TASSO e.V.
28.01.08


» (c) Foto: Aneta Blaszczyk
Grund zur Freude für alle Hundeliebhaber, die sich einen Hund wünschen, aber vom Vermieter bisher die Erlaubnis dafür nicht bekommen haben. In Bezug auf das geltende Mietrecht wird ein Yorkshire-Terrier nicht als Hund behandelt, sondern wie ein Kleintier. Und Kleintiere dürfen auch ohne vorherige Zustimmung des Vermieters gehalten werden. Deshalb sei auch die Haltung dieser Rasse in der Wohnung immer erlaubt – ganz gleich, was im Mietvertrag steht, so der Deutsche Mieterbund.

Grund dafür ist die Erfahrung, dass diese kleine Rasse die Nachbarn nicht belästigt. Zu diesem Schluss kommen jedenfalls die Landgerichte Kassel (Az.: 1 S 503/96) und Düsseldorf (Az.: 24 S 90/93) in ihren Urteilen. “Wichtig ist, dass sich die Ausnahme nur auf das Mietrecht bezieht.”, so Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. “Ein Recht auf Erlass der Hundesteuer lässt sich daraus nicht ableiten.”


Verwandte News:

Hunde und Mietrecht (02.05.07)
Hundehaltung mit Genehmigung des Vermieters

Vermieter müssen nicht jedes Haustier dulden (27.06.05)
Hunde und Katzen dürfen nur mit Einverständnis des Vermieters gehalten werden.

Tierliebe Vermieter (15.01.10)
30 größte Städte unter die Lupe genommen

Verwandte Websuche:

» Yorkshire Terrier
» Terrier
» Hund


 Hunde-News
» Übersicht
» News-Archiv
» Suche:

 Aktuelle News
» Hund und Halter:
» Vierbeiner erobern die Arbeitswelt
» Hunde nach Auslandsreise häufig krank
» Besser kein Verband als ein schlechter
» Reisewarnung für Dänemark
» Hunde im Sommer vor Hitze schützen
» VIER PFOTEN rät:
» ROYAL CANIN bietet Lösungen
» Schlau wie ein Fuchs, wer Bildung nutzt :
» Hygiene ist kaufentscheidend

 Ihre Pressemitteilung
Sie möchten eine Pressemitteilung aus den Bereichen Hunde und Hundesport veröffentlichen? Schicken Sie uns eine Mail mit Informationen an presse@doggle.de.