Die Klägerin wollte einen jungen Hund kaufen, der per Inserat angebotenen
worden war. Als der Züchterin klar wurde, dass die potenzielle Käuferin
mit einer Frau zusammenlebt, verweigerte sie den Verkauf und erklärte das
lesbische Paar für ungeeignet zur Hundehaltung.
Die Abgewiesene zeigte die Züchterin beim schwedischen Ombudsmann für
sexuell bedingte Diskriminierung an, der den Fall vor Gericht brachte. Auch nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wäre so
etwas möglich. Auch das deutsche Gesetz greift in nahezu allen
Lebensbereichen, auch beim Tierkauf, ein. Bei der Ablehnung eines
Kaufinteressenten sollte dies beachtet werden.
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