Abstimmung im EU-Parlament
Deutscher Tierschutzbund fordert Klonverbot Quelle: Deutscher Tierschutzbund e.V. 01.09.08
Ab heute berät das Europäische Parlament in Brüssel über das Klonen
von Tieren für die Herstellung von Lebensmitteln. Voraussichtlich
morgen wird ein Resolutionsentwurf des Ausschusses für
Landwirtschaft und Landwirtschaftliche Entwicklung abgestimmt.
Dieser Entwurf zielt auf ein umfassendes Klonverbot in der
Landwirtschaft ab. Im Vorfeld hat der Deutsche Tierschutzbund die
Europaabgeordneten aufgefordert, der Vorlage unverändert
zuzustimmen. "Das Klonen ist eine besonders brutale Form der
Tierquälerei und verstößt klar gegen EU-Recht", so Brigitte Rusche,
Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes und Leiterin der
Akademie für Tierschutz in München-Neubiberg.
Der Resolutionsentwurf des Ausschusses geht auf eine Initiative der
Interfraktionellen Arbeitsgruppe zum Tierschutz (kurz: Intergroup)
zurück. Das Büro der Intergroup wird von der Eurogroup for Animals
geleitet, in der auch der Deutsche Tierschutzbund organisiert ist.
Begründet wird die Forderung nach einem umfassenden Klonverbot in
der Landwirtschaft unter anderem damit, dass die Klontechnik gegen
die Richtlinie 98/58/EG über den Schutz landwirtschaftlicher
Nutztiere verstößt. Danach dürfen "natürliche oder künstliche
Zuchtmethoden, die den Tieren Leiden oder Schäden zufügen oder
zufügen können", nicht angewendet werden.
Die Diskussion um das Klonen von Tieren in der Landwirtschaft war
im Januar entbrannt als die US Lebensmittelbehörde FDA (Food and
Drug Administration) Fleisch und Milch geklonter Tiere zur
Vermarktung freigab. Kurz darauf hat auch die EU
Lebensmittelaufsicht EFSA (European Food Safety Authority) den
Entwurf eines Gutachtens vorgelegt und die Marktzulassung von
Klonlebensmitteln für die EU empfohlen. Dies geschah, obwohl in
diesem Gutachten die mit dem Klonen verbundenen Tierquälereien in
allen Einzelheiten beschrieben und bestätigt wurden.
"Seit Juli liegt dieses Gutachten in Endfassung vor und es besteht
weiterhin kein Zweifel daran, dass das Klonen von Tieren mit hohen
Todesraten und sehr viel Leid für die wenigen überlebenden Tiere
verbunden ist", so Rusche. "Eine Klonzulassung verstieße nicht nur
gegen das EU-Recht zur landwirtschaftlichen Tierhaltung, sondern
zugleich gegen das Tierschutzprotokoll in den Amsterdamer Verträgen,
das die EU und seine Mitgliedstaaten verpflichtet, Tiere gegen
derartige Übergriffe zu schützen. Eine Klonzulassung in der EU käme
demnach einem Verfassungsbruch gleich. Das dürfen die Abgeordneten
des Europarlaments auf keinen Fall zulassen", fordert die
Vizepräsidentin des Deutschen Tierschutzbundes.
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