Wenn Vierbeiner auf Reisen gehen
Die Urlaubszeit hat begonnen Quelle: aktion tier – menschen für tiere e.V. 15.07.09
Berlin/München, 14.07.09. Die Urlaubszeit hat begonnen und viele Tierfreunde möchten auf ihren vierbeinigen Begleiter nicht verzichten und wollen ihn mitnehmen.
Wenn die Reise ins Ausland geht sollte der Tierhalter berücksichtigen, dass es seit 2005 Pflicht ist, bei Reisen innerhalb der EU einen blauen EU-Heimtierpass mitzuführen. Der gelbe Impfpass mit dem früher verreist werden konnte, ist nach den heutigen rechtlichen Bestimmungen nicht mehr gültig.
Der EU-Heimtierpass wird beim Tierarzt ausgestellt. Eingetragen wird darin die Nummer, des unter die Haut des Tieres implantierten Mikrochips oder die Tätowierung des Tieres um jederzeit eine zweifelsfreie Identifizierung zu ermöglichen. Außerdem muss das Haustier gegen Tollwut geimpft sein, die mindestens vier Wochen alt ist und nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Aber auch, wenn der Vierbeiner über einen gültigen EU-Heimtierpass verfügt, sollte vor einer Auslandsreise grundsätzlich der Tierarzt konsultiert werden.
Vor allem in den südlichen Urlaubsländern grassieren schwer behandelbare Tierkrankheiten, die beim Haustier erst Jahre später ausbrechen können. Deshalb sollte rechtzeitig beim Tierarzt abgeklärt werden, welche vorbeugenden Maßnahmen ergriffen werden können.
Die Tierschutzorganisation aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.
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