Hunde-News vom 11.08.2009
Sicherheit für Tiere auch im PKW beachten
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   Sicherheit für Tiere auch im PKW beachten
Ungesichertes Tier ist ein erhebliches Risiko
Quelle: aktion tier - menschen für tiere e.V.
11.08.09


» (c) Foto Patricia Snodgrass
Berlin/ München, 12.08.2009. Nur wenige Hundehalter machen sich darüber Gedanken, dass der Vierbeiner, wenn er im PKW mitfährt, eigens gesichert werden muss. Dabei birgt ein ungesichertes Tier ein erhebliches Risiko. Crashtests mit Hunde-Dummys haben gezeigt, dass ein kleiner Hund zum Geschoss wird, wenn ein Pkw bei 50 km/h auf ein Hindernis prallt. Auch Autoinsassen sind dabei äußerst gefährdet.

Laut Straßenverkehrsordnung §23 Abs. 1 gelten Hunde als Ladung und müssen bei der Mitnahme im Pkw mit Netzen, Gittern, Leinen oder Transportboxen gesichert werden. Bei nicht Berücksichtigung dieser Vorschrift kann der Autofahrer verwarnt werden oder muss mit einem Bußgeld bis zu 50 EUR rechnen, teilweise sogar mit Punkten in Flensburg. Deshalb lehnen Autoversicherer die Regulierung eines Schadens ab, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Unfall durch ein nicht gesichertes Tier verursacht wurde.



Die optimale Sicherheit für die Insassen des Autos, als auch für die zu transportierenden Tiere bieten richtig platzierte und befestigte Transportboxen. Judith Brettmeister von der aktion tier-Geschäftstelle in München, weist darauf hin: „Transportboxen für die tierischen Begleiter sind in jeder Größe im Zoohandel erhältlich. Kleine Boxen können im Fußbereich hinter den Vordersitzen platziert oder mit dem Anschnallgurt auf der Rückbank fixiert werden. Ist der Transportbehälter größer, sollte er hinter der Rückbank aufgestellt und so befestigt werden, dass er nicht verrutschen kann“.

Die Tierschutzorganisation aktion tier – menschen für tiere e.V. ist mit 210.000 Mitgliedern und 200 Kooperationspartnern eine der größten Tier- und Artenschutzorganisationen Deutschlands.


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