Hunde-News vom 15.01.2010
Sterbende Hündin an Autobahn ausgesetzt
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   Sterbende Hündin an Autobahn ausgesetzt
ETN setzt Belohnung auf Ergreifung des Tierquälers aus und stellt Strafanzeige
Quelle: Europäischer Tier- und Naturschutz e.V
15.01.10


» Mehr Infos
Much, 12. Januar 2010. Der Europäische Tier- und Naturschutz e.V. (ETN) hat eine Belohnung in Höhe von 500 € für die Ergreifung des Tierquälers ausgesetzt, der eine todkranke Hündin an der Autobahn ausgesetzt hat. An die Bevölkerung appelliert er, Hinweise, die zur Ergreifung des Tierquälers führen, bei der örtlichen Polizeidienststelle oder dem ETN zu melden. Außerdem erstattet der ETN Anzeige gegen Unbekannt. Die Hündin war an Silvester an der Leitplanke der Autobahn München – Stuttgart festgebunden worden. Feuerwehrleute retteten das Tier und brachten es in ein Tierheim. Dort starb die Hündin wenige Tage später – sie hatte Krebs im Endstadium.



„Wir möchten, dass diese zutiefst verabscheuungswürdige Tat gesühnt wird“, erklärt Dieter Ernst, Geschäftsführer des ETN. „Daher bitten wir die Bevölkerung, uns bei der Suche nach dem Täter zu helfen, damit er seiner gerechten Strafe zugeführt werden kann.“ Bei der kranken Hündin handelt es sich um einen rehbraunen Ridgeback-Mischling. Ihr ganzer Körper war mit Geschwüren übersät.

Tierquälerei ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch ein Straftatbestand, der nach dem Tierschutzgesetz mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldbuße von bis zu 25.000 € bestraft werden kann. „Die Tat zeugt von einer Rohheit, die mit der Höchststrafe des Gesetzes geahndet werden sollte“, betont Dieter Ernst.

Ein Foto der Mischlingshündin veröffentlicht der ETn auf seiner Website unter www.etn-ev.de. Hinweise auf den Halter oder den Täter nimmt der ETN oder die zuständige Polizeiwache in Dachau entgegen.


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