Hunde-News vom 11.05.2010
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   "Benimm" ist in!
Rücksichtsvolles Verhalten von Hund und Besitzer ist in
Quelle: FRESSNAPF Tiernahrungs GmbH
11.05.10


» Mehr Infos
Überall dort, wo Hunde und ihre Besitzer auf andere Menschen und vielleicht auch Tiere treffen, ist ein rücksichtsvolles Verhalten angesagt. Natürlich hängt das Benehmen eines Vierbeiners unmittelbar mit der Einstellung seines Herrchens oder Frauchens zusammen. Und so mancher ist sich gar nicht bewusst, was die Mitmenschen am tierischen Auftritt stört. Deshalb haben die Experten der Fachmarktkette Fressnapf einige Situationen zusammengetragen, in denen gutes Benehmen ratsam ist.

Zwei Dinge sind beim normalen Gassigehen enorm wichtig und rufen bei Nicht-Hundehaltern oft heftige Kritik hervor: Ihren Hund sollten Sie im Zweifel immer an die Leine nehmen, wenn Fremde auf Sie zukommen oder um Sie herum sind. Und das "große Geschäft" sollten Sie vor allem innerorts umgehend entsorgen. Selbst auf Grünflächen außerhalb, die oft von Landwirten oder Privatleuten bewirtschaftet werden, sollten Sie die Hinterlassenschaft Ihres Tieres beseitigen. Viele Hundebesitzer freuen sich, wenn der Vierbeiner ständiger Begleiter ist. Wohin Sie ihn auch mitnehmen: Am besten gehen Sie vorher ausgiebig mit ihm spazieren, damit Sie einen ausgeglichenen Hund dabei haben!



Im Restaurant
Vergewissern Sie sich vorher, ob Hunde im Restaurant erlaubt sind! Suchen Sie sich einen ruhigen Platz und weisen Sie Ihren Vierbeiner an, sich unter einem Tisch, Stuhl oder in einer Ecke niederzulassen. Manchmal ist es ratsam, die eigene Hundedecke mitzunehmen, damit das Tier gerne Platz nimmt. Ihr Hund sollte weder umherlaufen, andere Gäste beschnüffeln, anbetteln noch vom Tisch gefüttert werden. Wenn Sie ihm etwas zum Knabbern geben wollen, greifen Sie zu Büffelhaut-Knochen. Diese riechen kaum und sind relativ leise zu verspeisen. Und wenn das alles noch Neuland für Sie ist: Gewöhnen Sie Ihren Hund langsam ans Ausgehen. Zehn Minuten reichen anfangs, steigern Sie Ihre Aufenthaltsdauer dann langsam.

Im Kaufhaus oder Laden
Wenn es am Eingang nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen Sie Ihren Hund mit ins Kaufhaus oder in einen Laden nehmen. Davon ausgenommen sind die Bereiche um Frischetheken, von denen Sie aus hygienischen Gründen fernbleiben müssen. Schwierig wird es manchmal in der Süßigkeiten-Abteilung von Kaufhäusern, wo Hunde problemlos an die eine oder andere Nascherei herankommen. Entweder Sie vermeiden solche Gänge oder achten hier besonders auf Ihren Begleiter, denn niemand kauft gerne Pralinen, an denen ein Hund zuvor geschnüffelt oder gar geleckt hat ... Generell gilt beim Einkaufen: Halten Sie Ihren Hund von der Ware fern, auch andere Kunden sollte er weder beschnüffeln noch anspringen. Ganz wichtig ist im Kaufhaus: Gehen Sie mit dem Vierbeiner nie auf die Rolltreppe, er kann sich darin verfangen und schwer verletzt werden! Nutzen Sie stattdessen einen Aufzug.

In öffentlichen Verkehrsmitteln
Ob und unter welchen Auflagen Ihr Tier in Bus und Straßenbahn mitfahren darf, regeln Länder und Kommunen oft unterschiedlich. Klären Sie das also vorher ab. Ist das Tier dann an Bord, sorgen Sie dafür, dass es nicht mitten im Weg liegt oder andere Fahrgäste belästigt.

Und immer gilt: Achten Sie darauf, dass Ihr Hund möglichst trocken und sauber ist. Nehmen Sie am besten immer ein Handtuch oder ein spezielles Hundetrockentuch und eventuell ein geruchabsorbierendes Spray mit, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner unterwegs sind.

Hier erhalten Sie Tipps, wie Sie Ihrem Vierbeiner gutes Benehmen antrainieren können.


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